Intangible Ressourcen in der unternehmerischen Berichterstattung
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Intangible Ressourcen, d.h. nicht-monetäre, körperlose Werte, sind letztendlich nicht nur das Bedeutendste im Leben eines Menschen, sondern auch die entscheidenden Werte einer betrieblichen Existenz. Seit langer Zeit ist sich die Betriebswirtschaftslehre der Bedeutung der intangiblen neben den materiellen und finanziellen Gütern bewusst. Schon GUTENBERG erkannte etwa die Geschäfts- und Betriebsleitung, die Planung und die Organisation des Unternehmens als dispositive Faktoren an, durch die materielle Faktoren erst kombiniert werden und ohne die ein geordneter betrieblicher Prozess nicht zustande kommen kann.
Die Veränderung der Wirtschaftslandschaft von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Hochtechnologiewirtschaft zieht heute eine verstärkte Wissens-, Technologie-, Service- und Markenorientierung sowie eine Dynamisierung des Wettbewerbs- und Kapitalumfeldes nach sich. Besonders die jungen Unternehmen des Neuen Marktes, die zusätzlich auf Wachstumsmärkten mit einer hohen Dynamik des Marktumfeldes, verstärkter Zukunftsorientierung und einem erhöhten Chancen-Risiken-Potenzial agieren, verkörpern diesen Wandel. Aber auch etablierte Unternehmen mit verstärkter Wissens- oder Markenausrichtung gründen ihren Erfolg auf die Qualität ihrer zentralen intangiblen Werttreiber, wie etwa das Wissen der Mitarbeiter, gute Kundenbeziehungen, Innovationsreichtum oder starke Marken. Untersuchungen zeigen, dass die intangiblen Ressourcen sich zu den zentralen Determinanten des Unternehmenswertes entwickelt haben und von Führungskräften als wertvoll eingestuft werden.
Nun wird traditionell von Aktiva, die in der Bilanz erscheinen, angenommen, dass diese in ihrer Gesamtheit das Wertschöpfungspotenzial des Unternehmens darstellen und Gewinne nach sich ziehen. Materielle Aktiva wie Maschinen oder Büroausstattung sind offensichtlich im Unternehmen existent und lassen sich problemlos quantitativ erfassen und damit bilanzieren. Intangible Ressourcen dagegen sind durch ihre spezielle Natur nur schwer zu definieren, zu messen und zu quantifizieren. Auf Grundlage der gesetzlichen, externen Berichterstattungspflichten, können und dürfen die Unternehmen den Kapitalmarktteilnehmern daher nur sehr eingeschränkt entscheidungsrelevante Informationen bezüglich dieser Werte im Rahmen der Bilanz bereitstellen.
Die intangiblen Ressourcen wurden aus diesem Grund schon früh als ¿ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts¿ bezeichnet. In sämtlichen [...]
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