Innovationsförderung im Telekommunikationsrecht zwischen Netzzugang und Regulierungsfreistellung
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Die Arbeit behandelt die Frage, ob und inwieweit technische Innovationen durch eine sektorspezifische Telekommunikationsregulierung gefördert werden können. Aufhänger ist hierbei § 9a TKG, der die Möglichkeit einer Freistellung neuer Märkte von der Netzzugangsregulierung eröffnet. Investitionen in neue Infrastrukturen sollen so mit der Aussicht auf Monopolgewinne befördert werden. Ein erstes Beispiel ist das VDSL-Netz der Deutschen Telekom, das in den Genuss einer Regulierungsfreistellung kommen soll. Unabhängig von dem hier durch die Europäische Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren stellt sich die Frage, ob dieser klassische Weg der Innovationsgenerierung in einer modernen Netzwirtschaft noch sachgerecht ist. Mit dem ambivalenten Verhältnis von Innovation und Wettbewerb sowie Netzwirtschaftseffekten sieht sich die sektorspezifische Regulierung einer komplexen Ausgangssituation mit vielen Unwägbarkeiten gegenüber, die vom Konzept einer Regulierungsfreistellung nur unzureichend zu erfassen sind. Erfolgsversprechender erscheint deshalb weniger der klassische Anreiz auf Monopolgewinne, sondern ein Regulierungsansatz, der den besonderen Voraussetzungen Rechnung trägt. Dies beinhaltet, mit einer flexiblen Netzzugangsregulierung die Offenheit, Kollektivität und mangelnde Steuerbarkeit von Innovationsprozessen anzuerkennen und ein förderliches Umfeld zu schaffen, anstatt gezielt bestimmte Investitionen zu unterstützen.
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