Innere Freiheit
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes - anders als verbreitet angenommen - eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut - die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen - und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet.
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