Informationspflichten und Informationssystemeinrichtungspflichten im Aktienkonzern
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Informationen und ihre ordnungsgemäße Verarbeitung stellen für Unternehmen und ihre Stakeholder nicht mehr nur einen betriebswirtschaftlichen Erfolgsfaktor dar. Der Umgang mit Informationen unterliegt vielmehr zunehmend rechtlichen Regelungen. Daher gilt der bislang gültige Grundsatz, wonach die Geschäftsleitung bei ihrer Informationspolitik ein weites unternehmerisches Ermessen hat, nur noch eingeschränkt. Sie unterliegt im Gegenteil zahlreichen rechtlichen informationellen Pflichten.
Diese informationellen Pflichten stammen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und stehen ungeordnet nebeneinander. Ziel muss es sein, diese in einer "Informationsordnung für Unternehmen" zusammenzufassen. Sven Schneider unterscheidet zu diesem Zweck zwischen Informationspflichten und Informationssystemeinrichtungspflichten und beschreibt beide für Einzelgesellschaft und Konzern. Differenziert wird dabei jeweils nach Informationen bzw. Informationssystemen für und über ein Unternehmen. Diese Einteilungen bilden kein Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander. Dadurch entsteht eine mehrdimensionale Matrix der verschiedenen Informationsarten. Der Autor zeigt die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen den Bereichen auf und versucht, diese unter Berücksichtigung des amerikanischen Rechts und der aktuellen Corporate Governance Diskussion harmonisch aufeinander abzustimmen.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der ESC Esche Schumann Commichan Stiftung, Hamburg, 2006.
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