Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland unter Berücksichtigung entsprechender Gesetze in den Niederlanden und den USA
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1, 2, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Regierungssystem und Regierungsprozess in der BRD und im internationalen Vergleich, 70 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ab dem 1. Januar 2006 wird die Bundesrepublik Deutschland seinen Bürgern ein allgemeines und begründungsfreies Zugangsrecht zu Informationen von Verwaltungsorganen auf Bundesebene zugestehen. Im internationalen Vergleich muss dieser Schritt als längst überfällig bewertet werden, denn in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 besitzen bereits über fünfzig Staaten ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Banisar 2004: 3). Unter den Mitgliedern der OECD bildet Deutschland zusammen mit Luxemburg die Ausnahme. In der EU verwehren lediglich diese beiden Staaten sowie Malta und Zypern den grundsätzlich freien Zugang zu Behördenunterlagen. Seit einer im Mai 2001 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedeten Verordnung haben auch die drei wichtigsten Organe der EU - Parlament, Rat und Kommission - ihre Dokumente öffentlich zugänglich zu machen (Bock 2002).
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