In wie weit war Chancengleichheit beim Übergang in die Oberschule im Schulsystem der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gegeben?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Päd., Note: 1, 3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bildungswissenschaften/Soziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Untersuchung möchte ich der Fragestellung nachgehen, in wie weit
Chancengleichheit beim Übergang in die Oberschule im Schulsystem der SBZ bzw.
DDR in den Jahren 1945-1959 gegeben war. In aktuellen bildungspolitischen
Diskussionen ist sehr häufig die Frage zu hören, wie es gelingen kann, den
sogenannten bildungsfernen Schichten die Partizipation an höherer Bildung zu
ermöglichen. Die DDR, in ihrem Selbstverständnis ein Arbeiter- und Bauernstaat,
stand schon in ihren Anfängen - alleine aus Gründen der Selbstlegitimation - vor der
Frage, wie denn Arbeitern und Bauern der Zugang zu höherer Bildung
(Oberschulbildung) gewährt werden kann. Aus diesem Grund wird der Autor
sozialstrukturelle Kategorien, wie z.B. Geschlecht und Region in der Darstellung der
einzelnen Perioden nur am Rande erwähnen. Vornehmlich wird in der Arbeit
Chancengleichheit anhand der Stellung der Individuen im Produktionsprozess und der,
aus dieser abgeleiteten, Implikationen betrachtet. Der Fokus wird auf den Arbeiterund
Bauerkindern liegen und deren Möglichkeiten, einen Zugang zur Oberschule zu
erwerben. Wenn im Folgenden von Chancengleichheit gesprochen wird, dann folge
ich der Unterscheidung von Rainer Geißler (1990), demzufolge zwischen drei Formen
differenziert werden muss. (1) Chancengleichheit im Ergebnis gilt als dann
verwirklicht, wenn alle ein ähnlich hohes Bildungsniveau haben und damit die
Gesellschaft bildungshomogen ist. (2) Proportionale Chancengleichheit nach dem
Proporz-Modell. Sie ist gegeben, wenn der gleiche Anteil einer Bevölkerungsgruppe,
den diese in der Gesamtbevölkerung repräsentiert, auch in weiterführenden
Bildungseinrichtungen vertreten ist. Dabei wird zum einen von der Prämisse
ausgegangen, dass Leistungsfähigkeit in allen Gruppen gleichmäßig verteilt ist und
"entsprechend gleichmäßig entwickelt werden kann oder sie nimmt eine
Vernachlässigung des Leistungsprinzips bei der Auslese im Bildungssystem im Kauf."
(1990, S. 84). (3) Leistungsbezogene Chancengleichheit: hier sollen "...gleiche
Bildungschancen mit der Auslese nach Leistung in Übereinstimmung gebracht
werden." (1990, S. 85). Dabei kann man entweder mehr auf gleiche
Zugangsmöglichkeiten zu verschiedenen Bildungswegen abzielen oder eher in
Richtung Chancengerechtigkeit tendieren, welche mehr die sozialen Einflüsse der
Leistungsfähigkeit berücksichtigt. [...]
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