ImmoWertV
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Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - soll die Anwenderfreundlichkeit der rechtlichen Grundlagen der deutschen Wertermittlung gesteigert und die internationale Vermittelbarkeit sowie insbesondere im Hinblick auf die Erbschaftsteuerreform die Datengrundlage verbessert werden. Hierzu wurde das über 20 Jahre alte Wertermittlungsrecht durchgreifend überarbeitet. Die Gliederung der Vorschrift sowie Begrifflichkeiten wurden geändert, Anforderungen an die Ableitung und Darstellung der erforderlichen Daten sowie Verfahrensregeln konkretisiert und neue Verfahrensvarianten (vereinfachtes Ertragswertverfahren und DCF-Verfahren) eingeführt. Sprengnetter - als einer der Väter der Wertermittlungsverordnung 88 (WertV 88) - und Kierig erläutern die neuen Vorschriften zur Verkehrswertermittlung im Detail, zeigen die Hintergründe auf und geben Tipps zur Umsetzung in der Praxis. Der Kommentar ist für Sachverständige und Gutachterausschüsse ein unverzichtbares Arbeitsmittel, für Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine wichtige Informationsquelle.
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