Humanitäres Völkerrecht und völkerrechtliche Normsetzung durch den UN-Sicherheitsrat
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1, 0, Universität Osnabrück (Fachbereich Politikwissenschaften), Veranstaltung: Bürgerkriege und Humanitäre Katastrophen, 40 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Abstract
Der Sicherheitsrat spielt als maßgebliches Organ der UN eine wesentliche Rolle bei der Wahrung des Friedens in der Welt und der Entscheidung über konfliktpräventive oder konfliktregelnde Maßnahmen. Die Beschlüsse des Sicherheitsrates sind bedeutend für das Völkerrecht und bilden die Basis für spätere Entscheidungen. Da die gesetzlichen Grundlagen des Sicherheitsrates tendenziell normativen Charakter haben, sind weite Interpretationen möglich, die ihrerseits wiederum dazu führen können, daß Entscheidungen die Gesetzesgrundlagen verändern. Somit nimmt der Rat eine derart wichtige Position ein, daß er im Grunde ein eigenständiges Organ sein sollte, das neutrale Entscheidungen trifft. Dies darf jedoch bezweifelt werden, da allein der Aufbau dies nicht gewährleistet und viele Resolutionsbeschlüsse und Maßnahmen zeigen, wie der Rat instrumentalisiert werden und seine Kompetenzen mißbraucht werden können.
Die Bedeutung der Sicherheitsratsresolutionen für das Völkerrecht verlangen eine genauere Beleuchtung der Ratsentscheidungen und deren Folgen für internationales Recht und die internationale Gemeinschaft. Die Grundlage der UN-Charta und somit der Entscheidungsgrundlage des Rates ist das Völkerrecht. Daher wird zu Beginn vor allem das Humanitäre Völkerrecht kurz definiert, um zu verdeutlichen an welche grundlegenden Normen der Rat gebunden ist bzw. sein sollte. Anschließend werden kurz der Aufbau und die Stellung des Rates innerhalb der UN erläutert, um die strukturellen Voraussetzungen zu beleuchten. Anhand von drei Fallbeispielen werden im Detail entscheidende Beschlüsse des Rates auf ihre Übereinstimmung mit dem internationalen Recht und normverändernde Entscheidungen geprüft. Zum Ende werden generelle Aspekte des Rates und der Ratsstruktur einer kritischen Betrachtung unterzogen, um anschließend mit einigen Reformvorschlägen abzuschließen.
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