Humanitäre Intervention
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1, 7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister- Scholl- Institut für politische Wissenschaft), Veranstaltung: Übung: Genese, Struktur- und Funktionswandel der Vereinten Nationen, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Humanitäre Interventionen sind seit jeher sowohl politisch, als auch juristisch höchst umstritten.
Schon in der klassischen Staatenpraxis vor dem ersten Weltkrieg finden sich Beispiele für Interventionen, denen zumindest Menschenrechtsverletzungen vorausgingen, wobei niemals allein aus diesem Grund interveniert wurde.1 Nach dem Ende des kalten Krieges und der damit einhegenden gegenseitigen Blockade der Großmächte im Sicherheitsrat der UNO gewann das Thema einer rein humanitär motivierten Intervention erstmals Aktualität. Dabei führte eine zunehmende
Erweiterung der Kompetenzen des Sicherheitsrates zu einer verstärkten Bereitschaft, im Namen der Menschenrechte auch in die staatliche Souveränität einzugreifen. Doch die anfängliche Euphorie über die neue Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft wich schnell allgemeiner Ernüchterung,
ergaben sich durch die neue Praxis doch auch eine Vielzahl von Problemen. Aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Sicherheitsrates in der Kosovo-Frage sah sich die NATO 1998 sogar gezwungen, ohne die Zustimmung der UNO zu intervenieren.
Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst der Begriff der Intervention im Allgemeinen, jener der humanitären Intervention im Besonderen, genauer bestimmt werden. Anschließend soll die besondere Bedeutung der Menschenrechte in der UN-Charta untersucht werden. Ferner ist zu überprüfen, inwieweit sich die humanitäre Intervention möglicherweise in einem Spannungsverhältnis zu wichtigen Artikeln der Charta befindet. Im Folgenden werden die im Rahmen
der UNO vorgenommenen humanitären Interventionen anhand von ausgewählten Fallbeispielen untersucht, wobei auch der Kompetenzerweiterung des Sicherheitsrates (im Folgenden mit "SR" abgekürzt) genauere Aufmerksamkeit zukommen soll. Dabei sollen die Probleme angeschnitten werden, die sich bei der Durchführung einer humanitären Intervention im Rahmen der UNO ergeben
können. Schließlich gilt es, die Gründe für die unilaterale humanitäre Intervention der NATO zu untersuchen und deren Vereinbarkeit mit dem Völkerecht zu überprüfen.
Dabei können im Rahmen dieser Arbeit sämtliche Themengebiete nur angeschnitten werden. Es wurde trotzdem versucht, einen Überblick über die Problematik der humanitären Intervention zu geben.
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