Humanitäre Intervention
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Obwohl der Sicherheitsrat schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen nach 1990 wiederholt als Friedensbedrohung qualifiziert und die Staatengemeinschaft zu Gegenmaßnahmen ermächtigt, wird spätestens im Kosovo-Konflikt wieder deutlich, dass das Gremium nur bedingt als Vollzugsorgan der Völkergemeinschaft taugt. Ein Teil der Staatengemeinschaft nimmt daraufhin das Recht für sich in Anspruch, einen nicht nur im Sinne der Abwesenheit von Krieg, sondern werthaft verstandenen Frieden notfalls mit Gewalt durchzusetzen.
Der Autor präsentiert eine umfangreiche Analyse der bisherigen Staatenpraxis und versucht, das insbesondere Humanitären Interventionen ohne Mandat des Sicherheitsrates innewohnende Missbrauchspotential durch die Formulierung eines an den Vorgaben der UN-Charta orientierten Kriterienkatalogs zu beschränken.
Das Werk stellt einen bedeutenden Beitrag zu der nach dem Kosovo-Konflikt erneut entbrannten völkerrechtswissenschaftlichen Debatte um die Zulässigkeit von Interventionen zum Schutz der Menschenrechte dar.
Der Autor hat an der Universität des Saarlandes schwerpunktmäßig internationales Recht studiert und ist derzeit Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Hamburg.
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