Human Capital als Gegenstand der Unternehmensbewertung im Rahmen von M&A-Transaktionen
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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1, 0, Fachhochschule Dortmund, Veranstaltung: Risk & Finance, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Masterarbeit zum Thema ¿Human Capital als Gegenstand der Unternehmensbewertung im Rahmen von M&A-Transaktionen, mit besonderem Fokus auf die Personenabhängigkeit des Unternehmenserfolgs im Mittelstand¿ behandelt die Bewertbarkeit und Quantifizierbarkeit von Human Capital sowie die quantitative Berücksichtigung personenbezogener Einflüsse wie Kundenbeziehungen und Spezialwissen im Rahmen der Unternehmensbewertung.
Hierzu bedarf es der Betrachtung der HR Due Diligence als Prüfungsverfahren zur Auseinandersetzung mit dem Human Capital im Rahmen von M&A, , indem die zahlreichen HR-bezogenen Risiken, u.a. in den Bereichen der Unternehmensstruktur, des Personalmanagements und der Führung, analysiert werden. Es erfolgt eine direkte oder indirekte Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Due Diligence im Rahmen der Unternehmensbewertung, indem bspw. die Verfügbarkeit von Schlüsselkräften implizit im Goodwill des Unternehmenswertes widergespiegelt wird. Zur direkten Ermittlung des quantitativen Human Capital-Werts bieten sich diverse Modelle ¿ marktwertorientierte, accountingorientierte und ertragsorientierte Bewertungsmodelle, Value Added-Ansätze, indikatorenbasierte Ansätze sowie das Mischmodell in Form der Saarbrücker Formel ¿ an, die jedoch diverse Schwächen bzgl. der Validität und Reliabilität aufweisen.
Eine direkte Berücksichtigung der Ergebnisse der HR Due Diligence im Unternehmenswert findet hingegen statt, sofern eine starke Personenabhängigkeit in Bezug auf den Inhaber zu konstatieren ist. Eine etwaige Fokussierung von Kunden- und Lieferantenbeziehungen und speziellem Know-how auf die Person des Inhabers wird bei der Unternehmensbewertung gemäß des IDW Praxishinweises 1/2014 in Form der Abschmelzung der prognostizierten Erträge berücksichtigt. Hierzu ist der vorliegenden Arbeit ein die Sensitivität des Unternehmenswertes im Hinblick auf den gewählten Abschmelzungszeitraum aufzeigendes Praxisbeispiel zu entnehmen. Über den IDW Praxishinweis hinausgehend bilden die subjektive Korrektur um die Unternehmerqualität sowie die Berücksichtigung von Fluktuationskosten zur Abbildung der Personenabhängigkeit in Bezug auf Schlüsselkräfte weitere Möglichkeiten der Modifizierung der prognostizierten Erträge. Als alternative Stellschraube dient die Modifizierung des Diskontierungsfaktors um einen die Personenabhängigkeit implizierenden Risikoaufschlag. [...]
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