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Hoheitsbetrieb und Betrieb gewerblicher Art im Umsatz- und Körperschaftsteuerrecht

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Der Staat wird sowohl «hoheitlich», also in Erfüllung originärer Staatsaufgaben als auch erwerbswirtschaftlich wie ein Privatunternehmen tätig. Die Begriffe «Hoheitsbetrieb» und «Betrieb gewerblicher Art» spiegeln im Steuerrecht diesen Parallelismus wieder. Die Abgrenzung beider Bereiche staatlicher Tätigkeit ist in einem Grenzbereich schwierig. Ausgehend von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit versucht der Autor aufzuzeigen, daß die Abgrenzung beider Bereiche nicht anhand formaler Kriterien erfolgen kann, sondern sich streng am Grundsatz der Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts auszurichten hat: im Grundsatz ist der Staat deswegen immer dann einem Privatunternehmen gleichzustellen, wenn eine tatsächliche Wettbewerbssituation festgestellt werden kann. Der Begriff des Betriebs gewerblicher Art im Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuergesetz ist entsprechend auszulegen.
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