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Hochzeitsbrauch

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 70. Kapitel: Ehe, Kirchliche Trauung, Hochzeitsfeier, Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, Katzenmusik, Hochzeitstag, Ehe im Hinduismus, Ius primae noctis, Verlöbnis, Heiratsvermittlung, Kranzbinden, Bräuteln, Gstanzl, Brautraub, Ablösesumme, Brot und Salz, Mitgift, Brautkleid, Hochzeitstisch, Polterabend, Flitterwochen, Confarreatio, UBI TU GAIUS EGO GAIA, Hochzeitsdegen, Morgengabe, Brautschleier, Brautmesse, Hymenaios, Brautpreis, Hen Night, Trauzeuge, Hadler Hochzeitssuppe, Hochzeitstorte, Hochzeitsbitter, Hóng bao, Ausfertigung, Mahlschatz, Maut, Fensterln, Bint ¿amm, Nodus Herculaneus, Hochzeitsstein, Letsch, Blumenkind, Brautwerbung, Chuppa, Sororat, Hahn holen, Brautpaar, Brautwalzer, Charivari, Hochzeitszeitung, Best Man, Brautdienst, Brautjungfer, Henna-Nacht, Stuhlfest, Doppelglück, Brautgabe, Besuchsehe, Brautbecher, Neolokalität, Heiratsregel, Shiromuku, Hochzeitswald, Brutlacht, Häckselstreuen. Auszug: Als Ehe (althochdeutsch: ewa, "Ewigkeit, Recht, Gesetz", rechtssprachlich-historisch Konnubium) wird eine sozial anerkannte und durch allgemein geltende, meist gesetzliche Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft zweier Personen bezeichnet, die als Ehegatten, Eheleute oder auch Ehepartner bezeichnet werden. Viele, aber nicht alle Staaten und Religionen setzen voraus, dass die Ehegatten verschiedenen Geschlechts sein müssen. Die Bedeutung der Ehe und die sie betreffenden Rahmenbedingungen sind stark von gesellschaftlichen und kulturellen Vorstellungen abhängig und haben sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert. Der Begriff Ehe bedeutet heute in Deutschland im Allgemeinen die Zivilehe. Die rechtliche Auflösung der Ehe wird mit dem Begriff Scheidung bezeichnet. Als genealogisches Zeichen verwendet man ¿ (Unicode U+26AD) oder oo. In den meisten Ländern ist eine rechtliche Voraussetzung für die Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit, in einigen ist dies jedoch nicht mehr der Fall - siehe dazu gleichgeschlechtliche Ehe. Die weiblichen Ehepartner können mit den Begriffen Ehefrau, Frau oder auch Gattin, altertümlich auch Gemahlin bezeichnet werden, historisch war auch Weib dafür gebräuchlich. Vor und bei der Eheschließung wird eine Frau als Braut bezeichnet. Ein männlicher Partner wird vor und bei der Eheschließung Bräutigam und nach der Heirat Ehemann, Mann oder Gatte, altertümlich auch Gemahl genannt. Veraltet ist auch vom Gespons (von lat. sponsus, sponsa = Bräutigam, Braut) die Rede. Umgangssprachlich wird ein Ehepartner manchmal als "bessere Hälfte" bezeichnet. Die Vorstellungen über die Eigenart der Ehe unterscheiden sich grundlegend. Im Römischen Reich wurde die Ehe als eine nichtrechtliche gesellschaftliche Tatsache durch verwirklichte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau gesehen. Die römisch-katholische Auffassung versteht die Ehe als ein heiliges Sakrament. Die Ansicht der Zivilehe betrachtet schließlich die Ehe immer als eine Art bürgerlic
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