Historische Vorbilder und Entwicklung des Rechtsbegriffs der «Vier Grundfreiheiten» im Europäischen Gemeinschaftsrecht
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Die Arbeit befaßt sich mit der Entwicklung des europarechtlichen Terminus der «Vier Grundfreiheiten» aus dem Blickwinkel der europäischen juristischen Zeitgeschichte. Ausgangspunkt der Überlegung war die Tatsache, daß der Europäische Gerichtshof den Terminus der Grundfreiheiten in einer doppelten Bedeutung - zum einen als Teil des Titels der Europäischen Menschenrechtskonvention in seiner Grundrechtsrechtsprechung, zum anderen zur Bezeichnung der vier Freiheiten des Binnenmarktes im Anschluß an die deutsche Stellungnahme in der Casati-Entscheidung - in seinen Sprachwortschatz aufgenommen hat. Ausgehend von der deutschen Rechtsterminologie wird unter Berücksichtigung der in den Archiven aufgefundenen Verhandlungsunterlagen und internen nationalen Dokumenten die Frage nach den historischen Vorbildern der Freiheiten des Binnenmarktes und der Entwicklung derselben in der Rechtsprechung des EuGH untersucht.
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