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Historische Entwicklungslinien des Wohnraummietrechts

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Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wohnten etwa 85 bis 90 % der Bevölkerung zur Miete und insbesondere die qualitativen Wohnverhältnisse waren vielerorts mangelhaft. Nichtsdestoweniger enthielt das Bürgerliche Gesetzbuch bei seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1900 kein spezielles Wohnraummietrecht und kaum zwingende Vorschriften. Unter dem Druck des Ersten Weltkrieges wurden dann erstmals sondergesetzliche Regelungen zum Schutz von Mietern erlassen. Dieses späte Erwachen des Staates entfachte eine regelrechte Welle gesetzgeberischer Eingriffe in die Vertragsfreiheit auf dem Gebiet der Wohnraummiete, die bis heute anhält. Svend-Bjarne Beil geht insbesondere der Frage nach, auf welchen Motiven die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts erlassenen mietrechtlichen Gesetze sowie Verordnungen fußten und ob sie von Erfolg gekrönt waren. Er zeigt außerdem auf, welche Lehren die Gesetzgeber der Gegenwart aus diesen Beobachtungen ziehen sollten.
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