Historiogenese des Rechts
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Die Untersuchung gibt Antwort auf die Frage, inwieweit sowohl Veränderungen innerhalb der menschlichen Psyche als auch vom Menschen schöpferisch gestaltete Veränderungen seiner Umwelt die Entwicklungsgeschichte des Rechts gemeinsam vorangetrieben und dabei gewisse Regelhaftigkeiten gezeigt oder erzeugt haben. Sie berücksichtigt, dass die Rechtsgeschichte auf Prozessen beruht, die psychogenetisch nicht erfasst und erklärt werden können, aber auch die Rechtsgenese auf Prozessen, die mithilfe geschichtlicher Fakten sich nicht abbilden lassen. Beide, Genese und Historie des Rechts, können infolgedessen nur zusammen die Rechtsgeschichte als Rechtsentwicklung, als >Historiogenese<, begreifbar machen. Diese Erkenntnis exemplifiziert die Untersuchung zwar nur für das frühe Altertum bis etwa zur Zeitenwende. Dass die dabei aufgetretenen Gesetzmäßigkeiten aber auch in der Gegenwart differenziert wirksam sind, erweist der abschließende Blick auf die Neuzeit seit der industriellen Revolution.
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