Hinweisgeberschutzgesetz
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Zum 27.7.2022 liegt der Regierungsentwurf des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vor. Mit diesem soll die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden, das Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Das Ziel ist, einen höheren Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang zu bringen, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist ein neues Stammgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG), das vorliegend kommentiert werden soll, um eine schnelle, rechtssichere und nachhaltige Anwendung der neuen Regeln erfolgen kann.
Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätvon einem führenden Autor in den Bereichen Arbeits- und AbreitnehmerrechtAutoren mit ausgewiesener Expertise aus Lehre und Praxis
Zielgruppe
Für Compliance- und Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitsrechtskanzleien sowie Vorstände bzw. Geschäftsführung von Unternehmen.
Erscheint im Dezember