Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
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Zuverlässiger Kommentar in 13. Auflage Seit Erscheinen der Vorauflage des Buches ist das Hessische Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in erheblichem Ausmaß, insgesamt fünfmal, geändert worden. Rechtsstand Mai 2020 Der eingeführte Kommentar aus der Reihe »Polizeirecht kommentiert« befindet sich auf dem Rechtsstand Mai 2020. Sämtliche Änderungen des HSOG, einschließlich der Neufassung der §§ 83 und 86, die der Hessische Landtag am 6.5.2020 beschlossen hat, sind berücksichtigt: die Änderungen polizeirechtlich relevanter Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Änderungen oder der Erlass neuer Verwaltungsvorschriften, wie z.B. die Neuregelung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes, die Änderung der Durchführungsverordnung zum HSOG (HSOG-DVO) oder Änderungen und ein Neuerlass von Verwaltungsvorschriften über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizeibehörden. Topaktuelle Rechtsprechung Neben aktueller polizeirechtlicher Literatur hat der Autor auch die seither ergangene einschlägige Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, eingearbeitet. So z.B. das Urteil vom 20.4.2016, welches das Bundeskriminalamtgesetz betrifft, den Beschluss vom 18.12.2018 zur Teilnichtigkeit der Regelung über das automatische Kennzeichenlesegerät sowie das Urteil vom 26.2.2020, das sich mit der Freiheit, sich das Leben zu nehmen, befasst. Von den Entscheidungen hessischer Gerichte sind u.a. die Grundsatzentscheidungen des OLG Frankfurt zur Unzulässigkeit des Einsatzes von Leiharbeitnehmern bei der Verkehrsüberwachung vom 6.11.2019 und vom 3.1.2020 berücksichtigt worden. Praktischer Anhang mit Vorschriften Im Anhang abgedruckt sind die HSOG-DVO, die VVHSOG, das HFPG, die Vorschriften des HDSIG, soweit darauf im HSOG verwiesen wird, sowie auszugsweise Artikel der DSGVO und der JI-Richtlinie. Überzeugendes Konzept Die Reihe »Polizeirecht kommentiert« ist speziell für die Erfordernisse der täglichen Arbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden konzipiert. Der Autor lässt in gewohnter Weise wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen in das Werk einfließen. Damit bleibt der Kommentar ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die hessische Polizei und Verwaltung.
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