Handlungsstörerhaftung für Rüstungsaltlasten nach dem Montan-Schema
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Rüstungsaltlasten rücken zunehmend in das Blickfeld des politischen und wissenschaftlichen Interesses. Die großen und aufsehenerregenden Rüstungsaltlasten entstanden größtenteils durch Sprengstoffabriken, die in Vorbereitung des Zweiten Weltkrieges nach dem sog. Montan-Schema errichtet und betrieben worden sind. Das Montan-Schema beinhaltete die intensive Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Reich und führenden deutschen Industrieunternehmen bei der Planung und Errichtung der Produktionsanlagen sowie bei der anschließenden Sprengstoffherstellung. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die damals beteiligten Industrieunternehmen bzw. deren Rechtsnachfolger heute als Handlungsstörer für die Sanierung der Altlasten ordnungsrechtlich herangezogen werden können. Hierbei werden erstmals die konkreten Aufgabenbereiche und Wirkungszusammenhänge der einzelnen Beteiligten am Montan-Schema aufgezeigt und durch umfangreiches Quellenmaterial belegt.
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