Handkommentar zum bernischen Gesetz über die direkten Staats- und Gemeindesteuern vom 29. Oktober 1944
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Auch die fünfte neu bearbeitete Auflage des «Handkommentars» dient dem Bedürfnis nach einer Erläuterung der gesetzlichen Vorschriften und einer Darstellung der bestehenden Praxis. Er kommentiert in knapper Form die einzelnen Bestimmungen, gibt - wo es als angezeigt erscheint - Beispiele, verweist auf zahlreiche Entscheide der Justizbehörden und gibt deren Fundstellen an. Ein Sachregister erleichtert die Orientierung. Zudem wird der Kommentar ergänzt durch die Wiedergabe von Tariftabellen, welche dem Steuerpflichtigen die Steuerbelastung und die Kontrolle der Steuerrechnung erleichtern. Er enthält weiter die Abschreibungsweisungen und die Verordnungen betreffend den Abzug von Liegenschaftskosten und von Gewinnungskosten sowie über den Erlass und die Stundung von Steuern.
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