Handelsregisteranmeldungen
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Schnell, einfach, sicher: Der Gustavus gibt in übersichtlicher Form einen schnellen Überblick darüber, ob eine bestimmte Veränderung des Unternehmens, des Rechtsträgers oder seiner Vertreter Anmeldungen oder Erklärungen zum Handelsregister - oder ab 1.1.2024 zum Gesellschaftsregister - erforderlich macht. Hier bekommen Sie alle Antworten, Mustertexte und Hinweise auf notwendige notarielle Beglaubigungen und Bescheinigungen. Mit Erläuterungen zu den anfallenden Kosten bei Gericht und Notar.
Für die Praxis zunehmend relevant wird jetzt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), mit dem der Kreis der rechtsfähigen Personengesellschaften um die GbR erweitert wurde, die ab dem 1.1.2024 auch in ein eigens geschaffenes Register, dem Gesellschaftsregister, als eGbR eingetragen werden kann. Der eGbR ist ein eigenes Kapitel gewidmet mit Übersichten zu den Auswahlmöglichkeiten und dem Wechsel in die Rechtsform einer anderen rechtsfähigen Personengesellschaft (Statuswechsel).
Darüber hinaus sind die seit dem 1.8.2023 mögliche Online-Beurkundung bei Sachgründungen und bei satzungsändernden Beschlüssen sowie die jetzt erstmals anzuwendenden neuen Regeln über die Amtsfähigkeit (Disqualifikation) für Organe von Kapitalgesellschaften berücksichtig. Zudem sind die Neuerungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie vom 22.2.2023 (UmRUG) und die aktuelle Novelle der §§ 5, 5a der Dienstordnung für Notarinnen und Notare zur Anonymisierung personenbezogener Angaben in den Anmeldungen enthalten.
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