HAMBURGER STADTRECHT VON 1605 BIS 1900
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Die "Statuta" von 1605 sollten das letzte Hamburger Stadtrecht sein: abgelöst wurden sie hauptsächlich durch (Norddeutsche) Bundes- und Reichsgesetze. Bis es aber in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts so weit war, hatte dieses Stadtrecht eine Geltungsdauer von stattlichen rund zweihundert und fünfzig Jahren erreicht. Auch sonst zeichnete es sich durch Besonderheiten aus: Es war das erste in hochdeutscher Sprache abgefasste und verkündete Hamburger Stadtrecht, und es war das erste, das bei seiner Verkündung gedruckt wurde.Die dritte Besonderheit ist, dass es schon seit langem so gut wie vergriffen und daher kaum zugänglich ist, wenn man von den vereinzelten und in Bibliotheken sorgsam gehüteten Exemplaren absieht. Die hier vorgelegte Textausgabe folgt der einzigen wissenschaftlichen, nämlich der vom Verein für Hamburgische Geschichte 1842 veranlassten Edition (die ebenfalls lange vergriffen ist).Die Anmerkungen zeichnen die Geltungsgeschichte der einzelnen Artikel nach, indem sie nachweisen, wann und durch welche Gesetze sie außer Kraft gesetzt wurden, und oft auch, in welcher modernen Form sie heute noch nachwirken.
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