Haftungsrechtliche Verhältnisse des Spitalsarztes bei Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit. Eine Untersuchung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Medizinrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit soll einen kurzen Überblick über allgemeine Haftungsgrundlagen geben und sowohl die zivilrechtliche Haftung, die justizstrafrechtliche und auch die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit darlegen. Im Zuge der zivilrechtlichen Haftung wird zwischen Haftung aus Vertrag und Haftung aus Delikt unterschieden und auch bei der Prüfung der strafrechtlichen Haftung wird sowohl die strafrechtliche Haftung des Krankenanstaltenträgers als juristische Person iSd Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG), als auch die des behandelnden Arztes selbst auf Grund der Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten aufgegriffen. Überdies wird die verwaltungsstrafrechtliche Haftung des Krankenanstaltenträgers bei Nichteinhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) geprüft.Lange Arbeitszeiten stehen in den Spitälern auf der Tagesordnung und oftmals arbeitet das medizinische Personal bis an seine Belastungsgrenzen. Sowohl eine Begrenzung der Arbeitszeit als auch die haftungsrechtlichen Folgen bei einer Überschreitung sind für das ärztlichen Personal von nicht unbeträchtlicher Bedeutung. Eine Haftung bei Schädigung eines Patienten infolge Übermüdung des behandelnden Arztes ist aufgrund der Problematik der Unterpersonalisierung in Krankenanstalten ein ständig aktuelles Thema.
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