Haftungsrechtliche Erfassung ökologischer Schäden
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Seit Ende der 80er Jahre wird unter Hinweis auf das Vollzugsdefizit im öffentlich-rechtlichen Umweltschutz versucht, durch eine Stärkung individueller Rechte die Natur effektiver zu schützen. Ausdruck hiervon ist insbesondere das Umwelthaftungsgesetz.
Der Verfasser analysiert zunächst, welche Veränderungen der Natur anhand welcher Kriterien als ökologischer Schaden bewertet werden können. Anschließend wird die Schnittmenge zwischen ökologischen und rechtlich individualisierbaren Schäden herausgearbeitet. Die Bewertung ökologischer Schäden wird unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und ethischer Aspekte untersucht.
Die Arbeit ist insbesondere von rechtspolitischer Bedeutung. Sie zeigt die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Privatrechts für den Schutz der Natur auf. Sie richtet sich an Umweltjuristen, Umwelt- und Rechtspolitiker sowie die interessierte Fachöffentlichkeit.
Der Verfasser war wissenschaftlicher Mitarbeiter des interdisziplinären Forschungsprojekts »Ausgleichswürdige Summations- und Distanzschäden am Beispiel der neuartigen Waldschäden«, das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde. Derzeit ist er Richter in Hamburg.
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