Haftungskoordination in der arbeitsteiligen Pflichtenkette
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Es gehört zu den Charakteristika einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung, dass Leistungen im Rahmen von Vertragsketten erbracht werden. Beispiele sind Absatzketten im Handel oder die Einschaltung von Subunternehmern durch einen Generalunternehmer. Verletzt in diesen Fällen ein Kettenglied eine Vertragspflicht, so tritt ein Schaden nicht selten erst bei einem entfernten Kettenglied ein. Die Praxis hat eine Vielzahl unterschiedlicher Lösungsansätze entwickelt. Vertraglicher und deliktischer Direktanspruch, Regresskette und Drittschadensliquidation sind die wichtigsten. Florian Bien unternimmt eine kohärente Zusammenschau der Probleme und stellt sie auf eine neue dogmatische Grundlage. Er versetzt die Glieder einer arbeitsteiligen Pflichtenkette so weit wie möglich in die Lage, Vertragsrisiken privatautonom zuzuweisen.
Erscheint im Dezember