Haftung für Organisationsverschulden im chinesischen Krankenhaus im Vergleich zum deutschen Recht
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Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Georg-August-Universität Göttingen (Deutsch-chinesisches Institut für Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das neue Gesetz für deliktische Haftung (GdH) wurde am 26. 12. 2009 verabschiedet und ist am 1. 7. 2010 in Kraft getreten1. Nach diesem Gesetz ist bei der Verschuldenshaftung das Verschulden des Schädigers anzuerkennen2. Aber es ist nicht einfach das Verschulden des Schädigers in einem konkreten Fall festzustellen, da der Patient besonders im Krankenhaus in der Regel wenig Einblick in die organisatorischen Abläufe hat. Wenn ein Gericht das Verschulden jedoch nicht richtig beurteilen kann, könnte dies zu ungerechten Urteilen führen3. Daher ist es essentiell, die Art des Verschuldens entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall
genau zu bestimmen.
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1 Bollweg/Doukoff/Jansen, Das neue chinesische Haftpflichtgesetz, ZChinR 2011, S. 91.
2 RdsA, S. 20ff, 224ff.
3 DOGC, S. 410 f.
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