Haftung des Rechtsanwalts bei Pflichtverletzung gegenüber dem Mandanten
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12 Punkte, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorrangige Aufgabe eines Rechtsanwalts besteht darin, seinem Mandanten eine individuelle, umfangreiche und möglichst erschöpfende Rechtsberatung zu erteilen. Unterläuft dem Juristen infolge der Beratung ein Fehler und der Mandantschaft entsteht aufgrund dessen ein Schaden, so kann der Mandant den Rechtsanwalt in Regress nehmen. Also kann er unter den im folgenden genannten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch Ansprüche des Mandanten aus GoA, ungerechtfertigter Bereicherung und dem Deliktsrecht werden im Folgenden näher untersucht. Ferner wird anschließend auf die Frage der Beweislast im Anwaltshaftungsprozess eingegangen und zuletzt ein abschließendes Fazit abgegeben.
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