Gutswirtschaft als Nahrung des Adels in der Frühneuzeit
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, 7, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Adel in der ständischen Gesellschaft, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Untersuchung widme ich mich einem Herrschaftstypus, der für viele Regionen östlich der Elbe das bestimmende Moment für Lebensweise, Wirtschaft und Sozialstruktur war. In erster Linie beschäftigt sich der vorliegende Text mit dem herrschaftlichen Auftreten des Landadels.
Die Gutswirtschaft hat in der Geschichtswissenschaft einen Platz, der einen Zeitraum von über 200 Jahren einnimmt und daher in dieser kurzen Darstellung als eigenständige Wirtschaftsform aufgefasst wird.
Nach einem Versuch, dem Begriff Gutswirtschaft zu definieren und in den wissenschaftlichen Kontext einzuordnen rücken die Stufen der Entwicklung der Gutswirtschaft ins Zentrum der Betrachtung. Es soll hinterfragt werden, unter welchen Bedingungen des ausgehenden Mittelalters sich diese Wirtschaftsform ausbilden konnte, sind doch räumlich sehr heterogene Formen der Agrarverfassung entstanden. Die Voraussetzungen sind stark verankert mit dem gesetzlichen Hintergrund, der, je mehr er die Leibeigenschaft unterstützt, den Phänotyp der Gutswirtschaft umso stärker hervortreten lässt.
Die Betrachtung beschäftigt sich mit der beachtenswerten Dynamik, unter denen Gutswirtschaft statt fand und dadurch einem ständigen Wandel unterlag, der insbesondere durch die Interessen der adligen Grundbesitzer angeschoben wurde. In dieses Feld spielen sowohl demographische Bevölkerungsentwicklungen hinein, als auch Epidemien, Kriege und Agrarpreise.
Angerissen werden außerdem die hemmenden Auswirkungen der Agrarstruktur auf die entsprechenden Gebiete hinsichtlich der Entwicklung der Gesellschaft in Richtung Moderne.
Die Quellenlage für derartige Forschungen ist für eine großräumliche Betrachtung sehr dünn, so dass oft von Landesherrlichen Vorwerkswirtschaften auf die eng damit verwandten Gutswirtschaften geschlossen wird.
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