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Gustav Boeters. Der Prophet aus der Provinz oder Amoklauf eines Einäugigen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1, 0, Freie Universität Berlin (Friedich-Meinicke-Institut), Veranstaltung: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Vor dem Kriege konnten wir uns den Luxus erlauben, ein großes Heer von Geisteskranken, Blödsinnigen, Epileptischen usw. zu ernähren, zu kleiden, zu beherbergen und durch ein vieltausendköpfiges Pflegepersonal bedienen zu lassen. Das ist jetzt anders geworden ... Ein großer Teil des Menschenmaterials, das heutzutage - der Not gehorchend - von unseren Psychiatern wegen seiner "Harmlosigkeit" entlassen wird, bildet nach der Überzeugung der Rassenhygieniker gerade die allergrößte Gefahr für die Allgemeinheit. Wenn hier die Gesetzgebung nicht eingreift, dann kommt dereinst der Tag, an dem das deutsche Volk von einer Majorität von Geisteskranken, Geistesschwachen und geborenen Verbrechern beherrscht und vergewaltigt wird." (G. Boeters) Gustav Boeters war nicht nur ein Befürworter, sondern ein äußerst aktiver Verfechter der Zwangssterilisation. Er forderte die Zwangssterilisation von Kindern, die blind- oder taubgeboren oder "blödsinnig" sind. Auf seiner Indikationsliste standen des weiteren Epileptiker, Geisteskranke und Sittlichkeitsverbrecher. Er entwickelte ein 9-Punkte-Programm, das er der Sächsischen Staatsregierung 1923 als Denkschrift und danach dem Reichstag als Gesetzesentwurf zustellte. Die Forderungen von Gustav Boeters stießen zwar bei vielen Ärzten, Juristen und auch beim Gesetzgeber auf zum Teil scharfen Widerspruch. Gleichzeitig war die Auffassung, dem vermeintlichen Verfall der Erbsubstanz des deutschen Volkes durch die Sterilisierung der "Minderwertigen" einen Riegel vorschieben zu müssen, gegen Ende der Weimarer Republik sogar innerhalb der Ärzteschaft weit verbreitet. Dies belegt, dass selbst unter den Ärzten die Paradigmen der Medizin nicht immer "sauber" von denen der Naturwissenschaften unterschieden werden. Die Wirkung einer Therapie muss nicht ursächlich bekannt sein, um zu gelten, vielmehr muss eine Wirkung lediglich nachgewiesen sein. Es gilt mithin der Grundsatz: Wer heilt hat recht. Der Zustand der Krankheit ist somit kein objektiv gegebener, sondern hängt wesentlich vom subjektiven Empfinden des betroffenen Individuums ab. Aus diesem Grund setzen alle Eingriffe in den menschlichen Körper die Freiwilligkeit des Patienten voraus. So verwundert es nicht, dass auch unter medizinischen Laien die Befürworter einer gesetzlichen Regelung der Unfruchtbarmachung bestimmter Bevölkerungsgruppen immer zahlreicher wurden.
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