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Grundstrukturen 3 der Verfassung im Mittelalter

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Das römisch-deutsche Reich, das seit dem hohen Mittelalter als Heiliges Römisches Reich bezeichnet wird, galt bereits im Mittelalter als das Reich schlechthin. Nicht nur durch seine Verbindung mit dem Kaiserreich, sondern auch durch die Rolle, die ihm in der christlichen Weltordnung zugewiesen war, unterschied es sich grundsätzlich von allen anderen abendländischen Reichsbildungen. Mit der Kaiserkrönung Karls des Großen 800 gewann das Abendland ein eigenes, eng mit Rom und dem Papsttum verbundenes Kaisertum und emanzipierte sich damit vom griechisch-orthodox geprägten byzantinischen Kaisertum. Die Wiederherstellung des abendländischen Kaisertums durch Otto des Großen 962 führte zu einer dauerhaften Verknüpfung der römischen Kaiserwürde mit dem deutschen Königtum. Das Werk definiert die Begriffe Reich und Kaisertum unter politischen, rechtlichen, verfassungs- und ideengeschichtlichen Aspekten.
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