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Grundriss des germanischen Rechts

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Der Rechtshistoriker Karl von Amira (1848 - 1930) gilt auch als Begründer der Rechtsarchäologie. Sein Hauptgebiet war die germanische und mittelalterliche Rechtsgeschichte. Seit 1875 wirkte Amira als Professor für deutsches und Kirchenrecht in Freiburg im Breisgau, ab 1892 war er Professor für Staatsrecht in München. Ihn erreichten zahlreiche Rufe nach Bern, Breslau, Würzburg, Prag oder Wien, die er jedoch ablehnte.
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