Grundrechtsschranken in der Europäischen Gemeinschaft
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Die zunehmende Verlagerung des grundrechtlichen Schutzes des Individuums von der nationalen Ebene hin zu den Organen der Europäischen Gemeinschaft birgt die Gefahr einer Verringerung des Schutzniveaus in sich. So stellte der Europäische Gerichtshof nur äußerst selten eine Grundrechtsverletzung fest. Aus der Untersuchung gehen die wesentlichen Gründe dafür hervor: die Schrankendogmatik, die Verrringerung der gerichtlichen Kontrolldichte gegenüber dem Gemeinschaftsgesetzgeber, die fehlenden Verknüpfungen zwischen Grundrechten und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie die unzureichende Berücksichtigung der nationalen Verfassungsüberlieferungen und der EMRK. Aus dieser grundlegenden Analyse der Rechtsprechung entsteht die Forderung nach einer strengeren gerichtlichen Kontrolle des Gemeinschaftsgesetzgebers.
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