Grundrechtslaboratorium Weimar
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Während die Arbeit der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung im Bereich des Staatsorganisationsrechts weitgehend den Vorlagen der ministerialen Entwurfsbürokratie folgte, verließ die Weimarer Konzeption des zweiten Hauptteils der Verfassung "Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen" die Berliner Vorgaben in einem Maße, das den Entwurfsverfasser Hugo Preuß eine "Vaterschaft" an der Weimarer Reichsverfassung ablehnen ließ. Es entstand ein Laboratorium moderner Grundrechtspolitik mit beträchtlichen Ausstrahlungswirkungen, begleitet allerdings von vehementer Kritik. Walter Pauly untersucht diese Strukturdiskussionen. Herzstück des Weimarer Grundrechtslaboratoriums war der "Unterausschuß für die Vorberatung der Grundrechte", zu dessen Entwurfsarbeit gutachtliche Stellungnahmen u.a. von Otto v. Gierke und Richard Schmidt eingeholt wurden, die im Anhang erstmals vollständig zugänglich gemacht werden.
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