Grundrechte und straßenrechtliche Benutzungsordnung
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An der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht beleuchtet diese Arbeit die Grundrechtsdimension der straßenrechtlichen Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage der Vereinbarkeit von Grundrechtsverwirklichung und straßenrechtlichem Erlaubnisvorbehalt. In diesem Kontext werden die unterschiedliche Verortung des Grundrechtseinflusses in der straßenrechtlichen Benutzungsordnung sowie die divergierenden Ansätze bei der Auslegung des Verkehrsbegriffs untersucht. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird schließlich eine einheitliche Abgrenzungskonzeption favorisiert, die an einen modifizierten engen Verkehrsbegriff anknüpft.
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