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Grundlagen des Natur- und Staatsrechts

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Die "Elements of Law, Natural & Politic", die von 1640 an in Form von Abschriften im Umlauf waren und erstmals 1650 ohne Hobbes' Wissen in zwei Büchern unter dem Titel "Humane Nature" bzw. "De Corpore Politico" im Druck erschienen, stellen die früheste Fassung und den ersten Entwurf von Hobbes' politischer Philosophie dar. Hobbes hatte nicht vorgehabt, den - von ihm später so bezeichneten - »little treatise in English« in dieser Form zu veröffentlichen (zumal in einem der brisantesten Momente vor dem endgültigen Ausbruch des Englischen Bürgerkriegs), aber es dürfte in seinem Sinne gewesen sein, dass die Abhandlung unmittelbar nach ihrer Fertigstellung in interessierten Kreisen in handschriftlichen Abschriften kursierte. Der erste Teil behandelt den Menschen als Naturwesen: Hobbes unterscheidet zwischen drei körperlichen Anlagen (Ernährung, Bewegung, Fortpflanzung) und zwei geistigen (Erkenntnis- und Triebvermögen) und entwirft ausgehend von der Anthropologie eine rationale Naturrechtslehre, um im zweiten Teil seine Staatslehre zu entwickeln. Da die Menschen im Naturzustand durch den Trieb zur Selbsterhaltung und Machtgier bestimmt seien, hätten sie diesen Kriegszustand durch einen Akt der Vernunft beendet und sich zu einem politischen Körper, dem Staat, vertraglich verbunden. Vieles aus den "Elements" ist später in Hobbes' Hauptwerke De "Cive" und "Leviathan" eingeflossen, aber die Grundzüge seiner politischen Philosophie liegen in diesem Frühwerk in einer prägnanten, sprachlich äußerst eleganten Fassung vor, die sich daher gut als Einführung in Hobbes' Staatslehre lesen lässt.

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