Grunderwerbsteuergesetz vom 12. September 1919 (RGBl. S. 1617) in der Fassung des Gesetzes vom 11. März 1927 (RGBl. I. S. 72)
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Frontmatter -- Aus dem Vorwort zur 1. Auflage -- Vorwort zur 2. Auflage -- Inhalt -- Verzeichnis des Schrifttums -- Verzeichnis der Abkürzungen -- Einleitung -- Grunderwerbsteuergesetz -- Erläuterungen -- Beim Uebergange des Eigentums an inländischen Grundstücken wird eine Grunderwerbsteuer erhoben. Dem Uebergange des Eigentums steht gleich der Erwerb von herrenlosen Grundstücken. -- Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden -- Gesetz über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage -- Grunderwerbssteuerstrafrecht -- Anhang -- Ansführungsbestimmungen zum Grunderwerbsteuergesetz -- II. Allgemeine Verfügung vom 11. November 1919 zum Grunderwerbsteuergesetze vom 12. September 1919 (R6B1. S. 1617). -- Sachregister
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