Grenzüberschreitende Besteuerung von Personengesellschaften im internationalen Vergleich
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Personengesellschaften gelten in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten und den USA als typische Rechtsformen wirtschaftlicher Betätigung. Durch die fortschreitende Globalisierung und die damit einhergehende internationale Verflechtung gelangen sie zunehmend grenzüberschreitend zum Einsatz. Ihre Bedeutung gegenüber Kapitalgesellschaften nimmt aufgrund ihrer nationalen Bedeutung, der Eignung als Holding-Standort und der zivil- und steuerrechtlichen Gestaltungsfähigkeit zu.Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung von Personengesellschaften differiert in den EU-Mitgliedstaaten und den USA jedoch erheblich. So können Personengesellschaften zivilrechtlich juristische Personen oder Rechtsgebilde ohne bzw. mit eingeschränkter Rechtspersönlichkeit darstellen. Steuerrechtlich können sie dem Trennungsprinzip, dem Transparenzprinzip oder einer hybriden Form der Besteuerung folgen. Dabei kann das Steuerrecht an das Zivilrecht anknüpfen oder von diesem abweichen. Im grenzüberschreitenden Kontext treffen die nationalen Konzepte aufeinander. Infolge der Heterogenität der nationalen Ausgestaltungen sind Qualifikationskonflikte und daraus resultierende Doppel- und Nichtbesteuerungen vorgezeichnet.Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit zunächst die nationale zivil- und steuerrechtliche Behandlung von gewerblich tätigen Personengesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten und den USA dar. Im Anschluss an eine Systematisierung werden die Konsequenzen eines grenzüberschreitenden Zusammenwirkens in einem bilateralen Szenario bei Vorliegen eines am OECD-Musterabkommen (OECD-MA) orientierten Doppelbesteuerungsabkommens aufgezeigt. Der Fokus liegt auf der Ermittlung von Qualifikationskonflikten samt Doppel- und Nichtbesteuerungen. Nach einer Zusammenführung der Problembereiche werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Hierbei rücken Qualifikationsmechanismen, Switch-Over- und Reverse-Switch-Over-Klauseln sowie Konkretisierungen des OECD-MA in den Fokus.
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