Grenzen zulässiger Rechtsdienstleistungen durch den WEG-Verwalter
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Welche Rechtsdienstleistungen darf ein WEG-Verwalter erbringen und inwieweit haftet er für Versäumnisse und Falschberatungen? Der Verwalter von Wohnungseigentum nimmt in vielfältiger Weise die Rechte und Interessen von Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümern wahr. Seine Tätigkeit kann als stark verrechtlicht beschrieben werden und stellt ihn vor die Frage, inwieweit er Rechtsdienstleistungen für Verband und/oder Eigentümer erbringen darf und welche Haftungsrisiken er eingeht.
Beiden Fragen geht die Arbeit nach und stellt sich dabei der Herausforderung, sowohl die Reform des Rechtsberatungsrechts (Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes zum 1.7.2008 unter Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes von 1935) als auch die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 1.7.2007 in ihren Grundlagen und praktischen Auswirkungen zu untersuchen. Schwerpunkte der Arbeit sind die verfassungskonform restriktive Neuausrichtung des Begriffes der Rechtsdienstleistung, die Abgrenzung der Rechtskreise von rechtsfähigem Verband und Eigentümern, die Eingrenzung der Ausnahmetatbestände und der Schutz vor Haftungsrisiken, z.B. bei der Verkündung rechtswidriger Beschlüsse.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen