Grenzen der Menschenrechte in demokratischen Gesellschaften
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Der Demokratiebegriff spielt im internationalen Recht und insbesondere in der EMRK eine wichtige Rolle. Dies wird vor allem an den zweiten Absätzen der Art. 8-11 deutlich, die einen Eingriff in die geschützten Rechtsgüter von seiner Notwendigkeit in einer »demokratischen Gesellschaft« abhängig machen. Probleme entstehen dadurch, dass »Demokratie« ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, der sowohl von den nationalen Gerichten als auch von den internationalen Rechtsschutzorganen ausgelegt werden muss. Die vorliegende rechtsvergleichende Arbeit untersucht diese unterschiedliche Interpretation des Schrankenbegriffs. Dabei konzentriert sie sich speziell auf seine Auslegung durch die Rechtsprechung des EGMR. Eine derartige Untersuchung ist insofern von großer Bedeutung, als dass sich der Wert einer Menschenrechtsgarantie vor allem an der Berechen- und Überprüfbarkeit ihrer Einschränkungsmöglichkeiten bemisst. Auf Basis dieser Analyse werden Schlussfolgerungen zur Tragfähigkeit des Demokratiebegriffs und zu seiner Zukunft als Abwägungsmaßstab der EMRK gezogen. Die Arbeit richtet sich nicht nur an das juristische Fachpublikum, sondern auch an Politikwissenschaftler und andere interessierte Leser.
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