Goethes lebendiges Archiv
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Goethes zweite Form der Autobiographie gilt bis heute als Komplement seine kanonisierten Lebenserinnerungen. Sie empfiehlt sich selbst als "einzelnes Kapitel jenes größern Bekenntnisses" (, Konfession des Verfassers'), als "fragmentarische Sammlung" (Hefte , Zur Naturwissenschaft, besonders zur Morphologie'), oder als "Ergänzung" der sonstigen Bekenntnisse (, Tag- und Jahreshefte'). Ein eigenständiger Status wurde diesen Texten von Seiten der Forschung bisher nicht eingeräumt. Die vorliegende Arbeit ist einer Methode verpflichtet, welche die Funktionslogik dieses "lebendigen Archivs" aufzudecken und zu begründen unternimmt. Es wird darin aufgezeigt, wie Goethe als Herausgeber dieser Archivautobiographie agiert. Nachzuweisen ist, dass er als solcher die Machtfrage stellt, und zwar eine grundsätzliche, nämlich die nach der Rechtfertigung und Selbstbestimmung der "richtigen" und "falschen Tendenzen" seiner dichterischen und schriftstellerischen Tätigkeit. Goethes Neuordnung seiner Lebensgeschichte in der zweiten Autobiographie ist dabei auf das engste mit seiner Organisation der Kunst- und Wissenschaftsgeschichte verbunden. Wie aus der Ordnung der Geschichte zuletzt die Ordnung der Lebensgeschichte erwächst, wird ausführlich dargestellt.
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