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Gewohnheit und Verfassung

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Das Gewohnheitsrecht ist eine Erscheinungsform des ungeschriebenen Rechts. Die Einordung von ungeschriebenen Rechtsnormen in den Stufenbau der Rechtsordnung erweist sich häufig als schwierig, weil die wenigsten von ihnen explizit in den gesatzten Rechtsquellenkatalogen der Rechtsordnungen vorgesehen sind und auch nur wenige Eingang in die Judikatur der Höchstgerichte gefunden haben. Gegenstand dieser Studie ist die Frage, welche Rolle das Gewohnheitsrecht auf Verfassungsebene einnimmt. Neben einem rechtstheoretischen Teil, der sich allgemein mit der Rechtsquelle Gewohnheitsrecht und der Frage nach ihrem Geltungsgrund beschäftigt, konzentriert sich das Werk auf zwei konkrete Rechtsordnungen, jene Österreichs und des Vereinigten Königreichs. In einer verfassungsvergleichenden Untersuchung werden die geltenden, ungeschriebenen Rechtsnormen beider Rechtsordnungen einander gegenüber gestellt und aus rechtlicher Sicht beurteilt.
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