Gewinn- und Erfolgsbeteiligung
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Beteiligung am Gewinn oder Erfolg des Unternehmens bedeutet für die Beschäftigten, zusätzlich zum Arbeitsentgelt einen Anteil des erwirtschafteten Unternehmenserfolgs zu erhalten. Diese freiwillige Bonuszahlung wird sehr unterschiedlich gehandhabt und ist vor allem in größeren Unternehmen häufiger anzutreffen.
Ausgewertet wurden 96 Vereinbarungen, in denen Modelle einer Gewinn- oder Erfolgsbeteiligung geregelt werden.
Die Analyse gibt Gestaltungshinweise und Anregungen für die Entwicklung von Vereinbarungen.
Markus Sendel-Müller, Diplom-Kaufmann, Senior Manager bei der INFO-Institut Beratungs-GmbH, Saarbrücken.
Marion Weckes, Diplom-Volkswirtin, Referatsleiterin Wirtschaft III, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Hans-Böckler-Stiftung.
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