Gewerblicher Grundstückshandel: Die problematische Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb
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Während sich die Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Grundstücks als letzter Akt privater Vermögensverwaltung darstellen kann, versucht die Finanzverwaltung hier oft Gewerblichkeit mit den einhergehenden steuerlichen Folgen zu unterstellen. Die Abgrenzung zwischen betrieblicher Sphäre einerseits und vermögensverwaltender Tätigkeit andererseits ergibt sich aus dem klassischen Problem der dualistischen Ausgestaltung des Prinzips der Einkunftsermittlung im deutschen Einkommensteuerrecht. Die Kasuistik zu dieser Abgrenzungsfrage ist äußerst umfangreich und hat im Verlauf der letzten Jahre vermehrt zu Unsicherheiten auf Seiten des Steuerpflichtigen geführt. Dieser ist verwirrt, wann er mit seinen Veräußerungsgeschäften die Grenze der privaten Vermögensverwaltung verlässt und als gewerblicher Grundstückshändler qualifiziert wird. Auch der Steuerberater ist zunehmend - insbesondere in seiner Gestaltungsberatung - beeinträchtigt, eine rechtssichere Empfehlung zu geben. Zum Zwecke der Vereinfachung der Abgrenzungsproblematik zwischen Überschuss- und Gewinneinkunftsarten hat die Rechtssprechung deshalb im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels die Drei-Objekt-Grenze eingeführt, die in ihrer ursprünglichen Ausprägung vor allem der Klarheit der Rechtsanwendung dienen sollte. Inwieweit dieses objektive Abgrenzungskriterium zur Vereinfachung der Rechtsanwendung beigetragen hat und ob ein gewerblicher Grundstückshandel auf der Grundlage eines subjektiven Abgrenzungsmerkmals auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Drei-Objekt-Grenze denkbar ist, soll in dieser Arbeit untersucht werden.
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