Gestaltungsmöglichkeiten der Berufsschule im Berufsbildungswerk
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Examensarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Pädagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung, Note: sehr gut, Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Dortmund, 130 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im dualen Berufsausbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland stellen die
Berufsbildungswerke als Ausbildungsorte für Behinderte und Lernbeeinträchtigte die
Sonderform dar, die wohl am weitestgehendsten versucht, eine institutionelle Verbindung der
Lernorte "Betrieb" und "Schule" zu erreichen. Ähnlich eng dürfte die Verbindung der beiden
Ebenen allenfalls in den wenigen Betrieben mit eigenen Betriebsberufsschulen bzw. bei den
Schulen des Bergbaus sein.
Ihre Begründung fand diese "Sonderform" in dem Bestreben, im Rahmen der
Ausbildungsmöglichkeiten, die seit 1969 eine gesetzliche Regelung im Berufsbildungsgesetz
gefunden hatten, auch für Behinderte qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen und
so zu deren Integration ins Berufsleben beizutragen. Mit Dreisbach kann das 1970 vom
Bundesarbeitsminister Walter Arendt verkündete "Aktionsprogramm zur Förderung der
Rehabilitation von Behinderten" als die inhaltliche Grundlage gesehen werden, aufgrund
derer es zur Planung des Netzes der - zunächst 42, seit dem deutschen Einigungsprozeß 49 -
Berufsbildungswerke kam. Im Zuge dieser Planung wurde im
Hinblick auf die bestmögliche Integrationschance der Betroffenen die Entscheidung
zugunsten einer engen Anbindung der beruflichen Bildung Behinderter an die Regularien des
dualen Systems getroffen. Gleichzeitig wurde betont, daß die dort vorgesehene strikte
Trennung der Lernorte den besonderen Bedürfnissen bei der Ausbildung dieser Zielgruppe
nicht gerecht werden würde und daraus die
"Notwendigkeit eines schulischen Ausbildungsteils in den Berufsbildungswerken"
(Dreisbach, a.a.O.) abgeleitet. Dies brachte von vornherein institutionelle Schwierigkeiten mit
sich. "Der Bund als Koordinator und Initiator mischte sich hier in eine Angelegenheit, die
eine Sache der Länder war und auch später für einzelne Einrichtungen viel Unangenehmes
brachte, da einige Länder die Schulen wie allgemeine Privatschulen behandelten, obwohl sie
von der Aufgabenstellung her anders gelagert waren." Andere Länder
wiederum verzichteten ganz auf die Einheitlichkeit der Träger und gliederten öffentliche
Schulen bzw. Teile öffentlicher Schulen den Berufsbildungswerken an. In allen Fällen gibt es
wesentliche Strukturmerkmale, die die Schulen in und an Berufsbildungswerken1 von den
allgemeinen Berufsschulen unterscheiden. [...]
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