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Gestaltungsmöglichkeiten der Berufsschule im Berufsbildungswerk

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Examensarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Pädagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung, Note: sehr gut, Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Dortmund, 130 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im dualen Berufsausbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland stellen die Berufsbildungswerke als Ausbildungsorte für Behinderte und Lernbeeinträchtigte die Sonderform dar, die wohl am weitestgehendsten versucht, eine institutionelle Verbindung der Lernorte "Betrieb" und "Schule" zu erreichen. Ähnlich eng dürfte die Verbindung der beiden Ebenen allenfalls in den wenigen Betrieben mit eigenen Betriebsberufsschulen bzw. bei den Schulen des Bergbaus sein. Ihre Begründung fand diese "Sonderform" in dem Bestreben, im Rahmen der Ausbildungsmöglichkeiten, die seit 1969 eine gesetzliche Regelung im Berufsbildungsgesetz gefunden hatten, auch für Behinderte qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen und so zu deren Integration ins Berufsleben beizutragen. Mit Dreisbach kann das 1970 vom Bundesarbeitsminister Walter Arendt verkündete "Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation von Behinderten" als die inhaltliche Grundlage gesehen werden, aufgrund derer es zur Planung des Netzes der - zunächst 42, seit dem deutschen Einigungsprozeß 49 - Berufsbildungswerke kam. Im Zuge dieser Planung wurde im Hinblick auf die bestmögliche Integrationschance der Betroffenen die Entscheidung zugunsten einer engen Anbindung der beruflichen Bildung Behinderter an die Regularien des dualen Systems getroffen. Gleichzeitig wurde betont, daß die dort vorgesehene strikte Trennung der Lernorte den besonderen Bedürfnissen bei der Ausbildung dieser Zielgruppe nicht gerecht werden würde und daraus die "Notwendigkeit eines schulischen Ausbildungsteils in den Berufsbildungswerken" (Dreisbach, a.a.O.) abgeleitet. Dies brachte von vornherein institutionelle Schwierigkeiten mit sich. "Der Bund als Koordinator und Initiator mischte sich hier in eine Angelegenheit, die eine Sache der Länder war und auch später für einzelne Einrichtungen viel Unangenehmes brachte, da einige Länder die Schulen wie allgemeine Privatschulen behandelten, obwohl sie von der Aufgabenstellung her anders gelagert waren." Andere Länder wiederum verzichteten ganz auf die Einheitlichkeit der Träger und gliederten öffentliche Schulen bzw. Teile öffentlicher Schulen den Berufsbildungswerken an. In allen Fällen gibt es wesentliche Strukturmerkmale, die die Schulen in und an Berufsbildungswerken1 von den allgemeinen Berufsschulen unterscheiden. [...]
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