Gesetzliche Rechte zur einseitigen Vertragsgestaltung
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Mit dieser Arbeit wird auf ein Problem eingegangen, das die Praxis bei fast allen langfristigen Verträgen beschäftigt, nämlich die Anpassung an veränderte Umstände, und zwar auch jenseits von Preis- und Leistungsänderungen, also insbesondere bei den üblicherweise in AGB geregelten Fragen.
Der Verfasser tritt für eine größere Akzeptanz gegenüber Rechten zur einseitigen Vertragsanpassung ein. Er stellt heraus, dass diese Konstruktion bereits vereinzelt im positiven Recht anerkannt ist. Anhand der bereits existierenden Regelungen wird, unter Rückgriff auf die Regelungen über die einseitige Leistungsbestimmung nach § 315 BGB und unter Berücksichtigung der typischen Interessenlage bei der Ausübung von Gestaltungsrechten, versucht, ein dogmatisch stimmiges Konzept für den legitimen Anwendungsbereich, die Ausübungsmodalitäten und die inhaltliche Kontrolle derartiger Anpassungsrechte zu entwickeln.
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