Gesetzliche Krankenversicherung und Wettbewerb
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Am 01.04.2007 ist nach langen Auseinandersetzungen das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der zahlreichen Regelungskomplexe steht neben der Einrichtung eines Gesundheitsfonds der künftige Vertragswettbewerb in der GKV. Dementsprechend beziehen sich die einzelnen Beiträge des Sammelbandes auf die Gestaltung des Vertragswettbewerbs im WSG. Sie behandeln die wettbewerbsrechtlichen Schranken eines selektiven Vertragswettbewerbs und wollen darüber hinaus auch die Regelungen zur Arzneimittelversorgung im WEG zur Diskussion stellen. Verfassungsrechtliche Bewertungen des Gesetzes schließen den Band ab.
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