Gesetzliche Formerfordernisse bei Grundstücksgeschäften und Übernahme von Bürgschaften
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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 5, Universität Augsburg (Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Immobilienwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit handelt sich um den Sachverhalt, wie Grundstücksgeschäfte abgeschlossen werden. Des Weiteren wird darauf eingegangen, welche gesetzliche Formerfordernisse nötig für die Übernahme einer Bürgschaft nötig sind. Einerseits können in vielen Fällen versäumte Formvorschriften geheilt werden, andererseits können diese Verträge jedoch teilweise formfrei sein. Diese Formerfordernisse werden zu Beginn dieser Arbeit vorgestellt.
Anfangs werden die grundlegenden Sachverhalte der Formerfordernisse erläutert, warum diese vonnöten sind, welche Vorteile und Hürden sie mit sich bringen. Des Weiteren wird darauf eingegangen, welche Folgen bei einem Rechtsverstoß eintreten können. In der heutigen Zeit gelten Immobilien immer stärker als Wertanlage und demnach häufen sich zusätzlich die Grundstücksgeschäfte. Hierbei werden wichtige Aspekte erläutert, die bei diesen Geschäften eine wichtige Rolle einnehmen, wie beispielsweise das Grundbuch und weitere verschiedene Inhalte wie Hypotheken oder Grundschulden. Generelles Ziel ist dabei der Schutz des Vertragspartners. In das Grundbuch wird jedoch nicht nur das Gebäude eingetragen und hinterlegt, sondern alle Elemente, die auf dem Grundstück mit dem Boden verankert sind. Hierzu zählt vor allem auch das Wegerecht, auf das im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls eingegangen wird.
Die Übereignung ist definiert als die Übertragung von Eigentum zwischen zweier Personen. Zum einen des Veräußerers und des Erwerbers. Demnach dem alten und den neuen Besitzer. Eine Übertragung beinhaltet jedoch nicht nur ein Dokument, sondern ist mir einigen Aspekte belegt, die nicht nur das Eigentum beinhalten, sondern zudem noch geltende Hypotheken etc. In dieser Arbeit wird auf Beispiele wie Hypotheken und Bürgschaften eingegangen und wie mit diesen zusätzlich bei einer Übertragung umgegangen wird. Im darauffolgenden Teil der Arbeit, wird die Bürgschaft näher betrachtet. Eine Bürgschaft kann bestellt werden, wenn der Hauptschuldner nicht genügend Bonität besitz, um den finanziellen Vereinbarungen gerecht zu werden. Eine Bürgschaft übernimmt entweder eine Bank oder eine Versicherung, welche dann als Bürge fungiert. Übernimmt eine Versicherung die Bürgschaft, geschieht dies im Rahmen einer sogenannten Kautionsversicherung bzw. Bürgschaftsversicherung.
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