Gesetzgebungsverfahren und Reichstag in der Bismarck-Zeit
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Der Reichstag war im Kaiserreich (gemeinsam mit dem Bundesrat) zentrales Organ der Gesetzgebung. Die vorliegende Arbeit untersucht für die Bismarck-Zeit (1867-1890), wie dieses Parlament auf das Entstehen von Gesetzen einwirkte. Dabei steht die maßgebliche Rolle der Fraktionen im Mittelpunkt. Punktuelle Vergleiche mit Bundestag und Gesetzgebung heute sorgen für aktuellen Bezug. Der Autor bedient sich zur Erfassung der historischen wie juristischen Aspekte sowohl zeitgenössischer staatsrechtlicher Literatur als auch der Stenographischen Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, Memoirenwerke (v. a. Reichstagsabgeordneter) und Fraktionsunterlagen.
Den historischen Hintergrund bildet die Einbettung von Gesetzgebung und Reichstag in ein kompliziertes Staatsgebilde, in dem das Modell der konstitutionellen Monarchie mit bundesstaatlichen Elementen verbunden wurde, wobei das Ganze durch die starke Stellung des Reichskanzlers seine besondere Ausformung zum "System Bismarck" gewann. In diesem Kontext stehen die Strukturen des Reichstags und insbesondere der Fraktionen, die detailliert beschrieben werden. Juristisch gesehen, ist die Verfassung das Fundament der gesetzgeberischen Tätigkeit. Der heftig ausgetragene, noch bei der Formulierung des Grundgesetzes nachwirkende Streit um den Gesetzesbegriff und die Kontroverse um den Gesetzesbefehl (Sanktion) sind Probleme, denen sich eine verfassungsgeschichtliche Arbeit zu widmen hat - in der Parlamentspraxis hatten sie allerdings, wie sich zeigt, keine große Bedeutung. Das praktische Mitwirken des Reichstags im Gesetzgebungsprozeß ist bestimmt durch das Fehlen einer festgefügten Gestaltungsmehrheit und den Zwang zur Einigung mit den im Bundesrat repräsentierten Regierungen. Bismarck als Reichskanzler wurde dadurch in die Lage versetzt, für Gesetzgebungsvorhaben jeweils neu eine Mehrheit im Parlament suchen zu können, aber eben oft auch zu müssen. Trotz öffentlich ausgetragener Konflikte zwischen den Fraktionen und mit der
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