Gesetzgebung in eigener Sache
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Heinrich Lang untersucht Grund und Grenzen eigeninteressierter Gesetzgebung. Verfassungsrechtliche gebundene Herrschaftsausübung, so die Hauptthese des Autors, ist legitimatorisch auf eine Distanz zwischen Entscheidungsträger und Entscheidungsgegenstand angewiesen, die bei Entscheidungen in eigener Sache verletzt wird. Am Beispiel des geltenden Abgeordnetenfinanzierungsrechts zeigt er zunächst die strukturelle Schwäche selbstbegünstigender Entscheidungsstrukturen auf. Im rechtstheoretischen Teil wird gezeigt, dass die strukturelle Defizienz der Entscheidungen in eigener Sache in der parlamentarischen Demokratie nicht das Ergebnis einer Selbstbedienungsmentalität der Abgeordneten, sondern einer Selbstbedienungskonstellation ist. Der Autor zeigt auch Wege auf, wie die verfassungsstaatliche Distanz wiederhergestellt und gerade das Politikfinanzierungsrecht dem Streit entzogen werden kann.
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