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Gesetzesverfasser und Gesetzgeber

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Gesetzgeber und Gesetzesverfasser sind meist nicht identisch. In vielerlei Weise lässt sich der Gesetzgeber zuarbeiten oder greift auf Fertig- und Halbfertigprodukte anderer Gesetzgeber und Normebenen zurück. Diese Konstellation ist weder ungewöhnlich noch unproblematisch. Aber sie wirft verfassungsrechtliche Fragen und verfassungspolitische Forderungen auf. Denn offensichtlich sollte der Gesetzgeber die Kontrolle darüber haben, was er als Gesetz gibt. Diese Fragenkreise werden einschließlich des Gesetzgebungsoutsourcings und über dieses hinaus in dem vorliegenden Band erörtert. Kai von Lewinski lehrt Öffentliches Recht an der Universität Passau.
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